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Mehr Ertrag aus Lebens- oder Rentenversicherung!

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Für gekündigte (egal wann) und bestehende Verträge!

Versicherungsgesellschaften haben bei der Vertragserstellung in der Vergangenheit oft eine fehlerhafte Widerrufserklärung abgegeben. Ist dies der Fall kann eine Lebensversicherung heute noch widerrufen und rückabgewickelt werden. Auch dann, wenn Sie schon vor vielen Jahren gekündigt haben.

Ihre Vorteile

  • Rückholung bereits gezahlter Abschlußkosten & Gebühren!
  • Kostenlose & individuelle persönliche Erstberatung
  • Bei erfolgreichem Widerruf Anspruch auf Nutzungsentschädigung
  • Spezialisierte Partneranwälte übernehmen die rechtliche Vertragsprüfung
  • Professionelle Berechnung Ihrer Verträge. Bei Bedarf Erstellung eines Vollgutachten durch qualifizierte Experten für eine valide Klage!
  • Laut Verbraucherzentrale sind deultlich mehr als 60% aller Lebens- /Rentenversicherungsverträge fehlerhaft und damit unwirksam

Erfahrungsberichte

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Guido Wurll Rechtsanwalt

Mit der Abwicklung und dem erzielten Ergebnis war ich wirklich sehr zufrieden.

Aufgrund der Beratung von Herrn Krauss habe ich mich entschlossen, die Verträge noch einmal im Nachhinein überprüfen zu lassen, obwohl ich die Verluste schon akzeptiert hatte.

Aufgrund der fairen und transparenten Kostenregelung hatte ich keine Bedenken und mich nur über das Ergebnis gefreut

Herr Krauss habe ich bereits mehrfach weiterempfohlen

Vielen Dank

Ich bin sehr zufrieden...

Ich bin sehr zufrieden mit dem erzielten Ergebnis.

Entscheidend für die Prüfung war der Tipp bzw. die Beratung von Thomas Krauß und dass ich selber keine Zeit investieren musste.

Mangelnde Zeit, um mich damit zu beschäftigen hat mich bisher abgehalten.

Herrn Krauß würde ich weiterempfehlen.

Thomas, danke noch einmal für die freundliche Unterstützung.

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Johannes Gubo Business Analyst

Sehr zufrieden. Sehr nette kompetente ehrliche Beratung

Wollte wissen ob Aussicht auf Erfolg besteht.

Hatte zunächst Bedenken, dass die Kosten für die Beratung sehr hoch sind und ich zusätzlich zum Verlust der Versicherung diese auch noch zahlen müßte. Aber das sehr faire Angebot von Herrn Krauß - Kursberater, ohne Risiko oder versteckte Kosten für mich haben mich in meiner Entscheidung bestätigt.

Gebe gerne eine Empfhelung an meine Freunde und Kollegen, weil er sehr kompetent ist. Seine Ergebnisse transparent und verständlich mitteilt und flexibel in der Termingestaltung für Gespräche ist. Die Bearbeitung des Vorgangs zeitnah erfolgt und sie immer Herrn Krauß persönlich als Ansprechpartner haben.

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Christine Arndt Selstständig

Gut & Unkompliziert

Bin sehr zufrieden! Gute Beratung und unkomplizierte Abwicklung.

Herr Krauß konnte mir sehr glaubhaft versichern, dass ich kein Risiko eingehen würde und dass wir uns aufgrund des BGH-Urteils auf einer guten Verhandlungsbasis bewegen würden.

Ich hatte natürlich anfangs Bedenken, da mir beim Abschluss meiner "Clerical-Medical-Investition" vor 17 Jahren ebenfalls versichert wurde, dass dies eine "todsichere" Anlage sei. Allerdings war Herr Krauß nach dem "Versicherungsgau" damals selbst sehr betroffen und hat seitdem viel getan, um meinen Schaden wieder auszugleichen.

Ich kann Herrn Krauß nur weiterempfehlen und werde das auch tun, sobald ich von ähnlichen Fällen höre.

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Uwe Nüstedt Öffentlichkeitsarbeiter

Das berichten ZDF, Tagesschau und FAZ

 

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Angelockt & abgezockt – Die Lebensversicherungsfalle

 

Mehr Geld bei FalschberatungFrankfurter Allgemeine Zeitung - www.faz.net

Wenn Versicherungen ihre Kunden falsch belehrt haben, seien sie dafür selbst verantwortlich und dürften Abschlussprovisionen und entstandene Verwaltungskosten nicht einbehalten. [...] Die Aachen-Münchner muss nun zusätzlich zum bereits an den Kläger ausbezahlten Rückkaufswert von 8600 Euro weitere 3400 Euro überweisen.


Quelle:

http://www.faz.net/-hbv-866og  - Veröffentlicht: 29.07.2015 - Zuletzt geprüft: 15.06.2016

Punktsieg für die Kundenwww.tagesschau.de

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hatte vor einiger Zeit entschieden: Wurde der Kunde nicht richtig über sein Widerrufsrecht belehrt, darf er zeitlich unbegrenzt vom Vertrag zurücktreten. Diese Gerichtsentscheidung kann für die Versicherer aber richtig teuer werden. Denn dann müssen die Unternehmen unter Umständen noch nach Jahren Riesenbeträge an die Kunden zurückzahlen.

Quelle:

https://www.tagesschau.de/inland/bgh-lebensversicherungen-101.html  - Veröffentlicht: 29.07.2015 - Zuletzt geprüft: 15.06.2016

Prüfung Ihrer Lebensversicherung

Absolute Experten prüfen Ihren Vertrag unverbindlich auf Ansprüche.
Während des gesamten Prozesses stehen wir Ihnen persönlich per E-Mail und Telefon beiseite.

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Thomas Krauß Ihr persönlicher Ansprechpartner

Als Bankkaufmann arbeite ich seit rund 30 Jahren in der Finanz- und Versicherungswirtschaft. In leitenden Funktionen und in meiner Selbständigkeit habe ich intensiv auch an der Entwicklung und dem Vertrieb von Anlage- und Versicherungsprodukten gearbeitet.

In Verbrauchersendungen (ARD-Ratgeber, SWR-INFO-Markt, usw.) und Fachzeitschriften (DM-Magazin, Capital, Cash, usw.) wurde ich als Experte zu Finanz- und Versicherungsthemen befragt.

Seit Oktober 2017 bin ich als qualifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Lebens- und Rentenversicherung tätig. Geprüft und registriert beim DGSV (Deutscher Gutachter & Sachverständigen Verband e. V.). Während unserer kompletten Zusammenarbeit werde ich Sie persönlich vom Anfang bis zum Ende per E-Mail und Telefon unterstützen.


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