WELCHE UNTERLAGEN WERDEN BENÖTIGT?
Der Versicherungskunde sollte bestenfalls die Versicherungspolice (nebst der Widerspruchsbelehrung), den Versicherungsantrag und die letzte Wertmitteilung (oder Abrechnung der Rückkaufswerte bei erfolgter Kündigung) vorliegen haben. Aber auch ohne die Unterlagen kann eine Versicherung rückabgewickelt werden, wenn dem Kunden zumindest die Versicherungsnummer und die Prämienhöhe bekannt sind. Beides kann der Kunde seinen Kontoauszügen entnehmen.
Es findet KEINE Übernahme/Ankauf der eingereichten Verträge statt!